Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Allgemeines

1.1 Folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Fabian Orner (Fabian Orner Fotografie) und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an.

1.3 Die Erstellung von Fotografien und die Erteilung von Rechten an diesen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

1.4 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotografien stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängel hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

1.5 Eine Garantie, dass alle bei einer Hochzeitsfeier anwesenden Personen fotografiert werden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer versucht mit bestem Wissen und Gewissen, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und die Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dass spezifische Fotografien oder Szenen aufgenommen werden, kann nicht garantiert werden und sollte vom Auftraggeber explizit erwähnt sein.

1.6 Der Auftragnehmer wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Diese Auswahl bezieht sich auf die im Vertrag festgelegten Größen, mindestens aber 10% der tatsächlich angefertigten Rohdaten. Sollte der Auftraggeber mehr als die in der Auswahl befindlichen Fotografien fordern, so ist dies finanziell abzugelten, sofern nicht im Vertrag anders geregelt.

1.7 Dem Auftragnehmer und seinen Assistenten sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

1.8 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

  • 2. Leistung

2.1 Die Bearbeitungszeit ist mindestens ein Monat und von einzelnen Aufträgen abhängig, die Endproduktion bestimmt der Auftragnehmer.

2.2 Bei der Beauftragung einer Hochzeitsbegleitung von über 10 Stunden und außerhalb von Wien ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine adäquate Übernachtungsmöglichkeit zu bieten oder ihm die entstandenen Übernachtungskosten zu erstatten. Dies gilt, sofern nicht gesondert vereinbart.
2.3 Bei der Beauftragung einer Hochzeitsbegleitung von über 10 Stunden und außerhalb von Wien ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die entstandenen Fahrtkosten zu erstatten, dies beträgt € 0,42 pro gefahrenem Kilometer ab der Wiener Stadtgrenze. Dies gilt, sofern nicht gesondert vereinbart.

  • 3. Nutzungsrechte

3.1 Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Fotografien nur für private Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung wird demnach ausgeschlossen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Eine kommerzielle Nutzung bedarf ausdrücklicher, schriftlicher Erlaubnis des Rechteinhabers.

3.2 Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

3.3 Der Auftragnehmer darf die Fotografien im Rahmen seiner Eigenwerbung und für andere Publikationen verwenden (z.B. für Ausstellungen, Website, Blog, Fachmagazine für Fotografie), sofern nicht anders ausgemacht.

3.4 Bei jeder Bildveröffentlichung, ob im Internet oder Printmedien, ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

3.5 Bei Veröffentlichung der Fotografien durch den Auftraggeber via Social Media (insbesondere Facebook und Instagram) ist der Bildautor sowohl im Beitragstext sowie auch im Bild selber zu markieren.

  • 4. Honorare

4.1 Das Honorar des Auftrages entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Fotografien, jedoch spätestens 14 Tagen danach in Bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Honorarnoten gegebenenfalls auch per E-Mail zu erhalten.

4.2 Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Fotografien und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

4.4 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.5 Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar zum Tagesstundensatz für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

4.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars Tagesstundensatze für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

4.7 Tritt der Auftraggeber innerhalb eines Monats vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet. Ausgenommen davon sind Gründe der höheren Gewalt.

  • 5. Haftung

5.1 Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Assistenten verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

5.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien.

5.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Fotografien bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Fotografien oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

5.5 Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

  • 6. Nebenpflichten

6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

  • 7. Datenschutz

7.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

  • 8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle, nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

8.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso in digitaler Form.

8.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

 

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2020. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.